Hessens Schattensoftware: Der fragwürdige Umgang mit Bürgerrechten und Daten

Bild einer Straße bei trübem Licht mit einer Kamera im Vordergrund (KI-generiert)

In Hessen brechen neue, dunkle Wolken über dem Datenschutz auf. Die hessische Polizei nutzt eine Big-Data-Software, deren rechtsstaatliche Grundlage mehr als fragwürdig ist. Karlsruhe hat im Februar die Finger gehoben, doch die hessische Regierung zeigt sich unbeeindruckt und setzt ihre bedenkliche Praxis fort. Es geht um Hessendata, Hessens Schattensoftware von Palantir, und den fragwürdigen Umgang mit Bürgerrechten und Daten.

Was ist Hessendata von Palantir

Hessendata basiert auf der Gotham-Software der fragwürdigen US-Firma Palantir. Sie führt Informationen über Menschen aus mehreren Datenbanken und auch Social Media zusammen und erstellt so Profile möglicher Verdächtiger. Datenbestände werden unabhängig ihres ursprünglichen Erhebungsgrundes zum Profiling eingesetzt. Eine digitale Überwachung, die tief in die Privatsphäre eindringt und selbst Unbeteiligte in den Fokus nimmt. Denn schon alleine die Möglichkeit einer Straftat ist ausreichend, um in Analysen einbezogen zu werden. Beispielsweise geraten Menschen, die in der Umgebung eines Tatverdächtigen wohnen, plötzlich unter die Lupe. Eine gute Analyse, wie kritisch die Software ist, hatte 2018 schon Annette Brückner geschrieben. Die Bedenken sind seitdem nicht weniger geworden.

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte bereits

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits die unverhältnismäßige Datensammlung und -nutzung gerügt. Es erklärte die Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten für verfassungswidrig. Man erwartete eine Nachbesserung, doch was folgte, ist kaum als Verbesserung zu werten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wird daher Verfassungsbeschwerde einreichen, erklärte sie auf dem 37. Chaos Communication Congress (37C3) in Hamburg. Ein längst fälliger Schritt, denn die derzeitigen Regelungen lassen viel zu viel Spielraum für eine automatisierte, unkontrollierte Datenverarbeitung.

Erschreckend ist die Missachtung des Datenschutzrechts. Daten, die ursprünglich für die Verfolgung schwerer Straftaten erhoben wurden, dürfen nicht für kleinere Vergehen wie Sachbeschädigung genutzt werden. Doch bei Hessendata scheint dieser Grundsatz nicht zu gelten. Es ist eine bedenkliche Vermischung von Informationen, die sowohl Zeugen als auch Unbeteiligte betrifft.

Das reformierte Polizeigesetz in Hessen bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Es fehlen klare Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten, die Grundrechte sind nicht ausreichend geschützt, und viel zu viel Verantwortung liegt bei den Behörden selbst.

Der fragwürdige Umgang mit Bürgerrechten

In dieser Situation sind wir Piraten in Hessen alarmiert und fordern eine sofortige Revision dieser Praktiken. Es geht um den Schutz unserer Grundrechte und der Privatsphäre. Wir stehen für eine transparente und rechtsstaatlich fundierte Nutzung von Daten – und das aktuelle Vorgehen in Hessen ist davon meilenweit entfernt.

Wir rufen die hessische Regierung auf, die Stimme der Vernunft zu hören und ein Gesetz zu schaffen, das nicht nur den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht, sondern auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat stärkt. Es ist an der Zeit, aus dem Schatten zu treten und Verantwortung zu übernehmen. Zugegebenermaßen haben wir wenig Hoffnung, denn die Grünen begleiteten die Anschaffung der Software, sind als Kritiker also vollkommen unglaubwürdig, und die SPD lebt in der neuen Koalition für die Allmachtsfantasien einer überwachten Gesellschaft aus, die Nancy Faser sich seit langem für die ganze Bundesrepublik wünscht.

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