Am heutigen Tag wird in 2. Lesung ein umfangreicher Änderungsantrag der Regierungskoalition zur sogenannten “Novellierung” des Verfassungsschutz behandelt werden, der den eigenen Gesetzesentwurf zum 3. Mal ändert. Nach Willen von Schwarz-Grün, soll die endgültige Verabschiedung bereits am kommenden Donnerstag erfolgen.
Der Änderungsantrag
Im Wesentlichen übernimmt LT-Drs.: 06502 den vorhergehenden Antrag (LT-Drs.: 05782). Das heißt, die wesentlichen Kritikpunkte, die bereits in der Expertenanhörung, unter anderem auch von mir, vorgebracht worden sind, bleiben bestehen.
Tschüß Hessentrojaner – willkommen Hessentrojaner
Zunächst erfreulich erscheint, dass der Hessentrojaner dem Verfassungsschutz entzogen wird. Leider offenbart die Regierungskoalition, dass sie weder die grundsätzliche Kritik der Sachverständigen, noch – im Fall der Grünen – ihre eigene Basis verstanden haben. Denn statt dieses Projekt komplett fallen zu lassen, wird es nun der Polizei zugestanden.
Damit beweisen CDU und Grüne, dass sie im Namen einer angeblichen Sicherheit gewillt sind, die konkrete Sicherheit hessischer Behörden, inklusive kritischer Infrastruktur, Unternehmen jeglicher Größe und die eines jeden Einzelnen von uns zu opfern.
V-Leute kommt nicht von Vertrauen, sondern von Verbrecher
So zumindest möchte man meinen, wenn man sieht, was Schwarz-Grün alles an Möglichkeiten für diese Gruppe in Petto hat. Dabei prallt Kritik unbeachtet an ihnen ab und selbst ein annehmbarer Gegenvorschlag der SPD, der noch eingearbeitet hätte werden können, führt nicht zum Umdenken.
Statt dessen darf man sich darauf freuen, dass jegliche Straftaten, die nicht unmittelbar in Individualrecht eingreifen, zukünftig sakrosankt sind, wenn nur konstruiert werden kann, dass diese Handlungen erwartet würden; und im Konstruieren sind Geheimdienste einfallsreich (vgl. Weltraumtheorie).
Parlamentarische Kontrolle? – Nur von Regierungs-Gnaden
Ebenso harsche Kritik wie die Einführung des Hessentrojaners haben sich die Regelungen zur parlamentarischen Kontrolle zugezogen. Diese teilweise äußerst detaillierten Darstellungen gingen aber komplett an den Koalitionären vorbei. Lediglich zu einem minimalen Zugeständnis war man bereit: Die Parlamentarischen Geschäftsführer/innen sollen zukünftig ebenfalls eingeweiht werden dürfen, unterliegen dann aber der gleichen Schweigepflicht. Die kritisierte Zusammensetzung des Gremiums, die erforderliche (Regierungs-)Mehrheit zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Einbeziehung, die Reduzierung der Arbeitsmittel auf Zustände vor Erfindung der Druckpresse, … alles kein Grund zur Änderung. Sollten die Grünen nach der Wahl im Oktober sich plötzlich nicht mehr in der Regierung befinden, würden sie sich wünschen, dem niemals zugestimmt zu haben.
HSOG – das PAG auf hessisch
Umfassen die Änderungen des eigentlichen Hessichen Verfassungsschutzgesetzes und der Parlamentarischen Kontrolle 10 Seiten, schlagen die Änderungen im HSOG mit 12 Seiten zu Buche.
Der Hessentrojaner wurde bereits erwähnt. Hinzu kommen Ausweitungen in der Auskunftspflicht, die Einführung “Automatisierter Anwendungen zur Datenanalyse”, die Fußfessel, Meldeauflagen, Kontakt- und Aufenthaltsverbote für “Gefährder” mitsamt entsprechender Strafvorschriften, Erweiterung der Videoüberwachung, bis hin zu den einer vollkommen wesensfremden Verschärfung für Hundehalter. Letztere hat zwar einigen Widerhall in der Presse gefunden, lenkt aber nur von den gravierenden Änderungen ab. Immerhin findet sich (noch) kein Handgranateneinsatz im HSOG – ein schwacher Trost.
Misstrauen gegenüber Extremismusprävention bleibt
Nach wie vor sehen sich Projekte der Extremismusprävention dem vorbehaltlosen Misstrauen der Regierungskoalition ausgesetzt. Ohne Anfangsverdacht sollen alle neu geförderten Projekte einer Überprüfung durch Polizei und Verfassungsschutz ausgesetzt werden. Dabei gab es explizite Vorschläge der Sachverständigen, wie dies besser zu lösen sei.
… und noch vieles mehr
An dieser Stelle kann nur die Spitze des Eisberges beleuchtet werden. Eine detaillierte Ausführung, die noch weiter vervollständigt wird, findet sich im Piraten-Forum.
“Lehren” aus dem NSU-Komplex
Wenn es eines gibt, was die CDU und Grüne aus dem Leid und den Skandalen rund um die NSU gelernt haben, dann, dass sie die mehr als fragwürdigen Praktiken nunmehr legalisieren müssen, statt ihrer Herr (oder Frau) zu werden. Eine wirksame Kontrolle des Geheimdienst wird verhindert, gleichzeitig aber deren Befugnisse ausgeweitet.
Unter diesen Bedingungen ist der Verfassungsschutz nicht reformierbar und muss abgeschafft werden, um einer Organisationsform Platz zu machen, die tatsächlich die Verfassung schützt und in ihr, unserer Demokratie und unseren Werten fest verwurzelt ist.
Dergleichen sind die Bestrebungen zu kritisieren, die einem Präventiv- oder gar den Anfängen eines Polizeistaates Vorschub leisten. Die Unschuldsvermutung ist nicht verhandelbar, wenn wir uns nicht vom Rechtsstaats verabschieden wollen.
28. Oktober – Landtagswahl
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