Die Piratenpartei Hessen kritisiert scharf, dass die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen weiterhin an der Einführung eines Staatstrojaners festhält. Vor allem bei den Grünen sei dies sehr verwunderlich, da deren Mitgliederversammlung sich gegen entsprechende Vorhaben ausgesprochen hat. Statt wie bisher geplant in Form einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und einer Onlinedurchsuchung im hessischen Verfassungsschutzgesetz (LVerfSchG,HE) sollen die nach Ansicht der Piraten hochgefährlichen Maßnahmen nun im hessischen Polizeigesetz (HSOG) verankert werden.
Dr. Michael Weber, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen stellt fest: „Ich stelle mir angesichts dieser Vorhaben schon die Frage, für wie dämlich die Regierungskoalition uns Bürgerinnen und Bürger eigentlich hält? Der Ansatz, den Polizeibehörden statt dem Landesamt für Verfassungsschutz die Kompetenzen zu geheimen Durchsuchungen an die Hand zu geben, löst doch die von den Experten klar benannten Probleme keineswegs: Ein Staatstrojaner gefährdet die Sicherheit der Bürger im Internet, gefährdet kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in unsere Grundrechte dar. Völlig unabhängig davon, welche Behörde ihn in der Hand hat, zumal alle Behörden Informationen, die sie für den Verfassungsschutz für relevant halten, weitergeben müssen! Daher bleiben wir dabei: Auch dieses Gesetzesvorhaben muss vom Tisch! Ich frage mich in den letzten Jahren ohnehin immer häufiger, wie es dazu kommt, dass etablierte Volksparteien Gesetzesvorlagen einbringen, die unsere Verfassung und damit essentielle Grundrechte mit Füßen treten und sich auch durch wiederholte Gerichtsurteile nicht davon abbringen lassen, dieses Ansinnen fortzusetzen. Da mache ich mir erhebliche Sorgen.“
Die Piratenpartei Hessen befürchtet, dass die geplanten Änderungen im Gesetz einen ersten Schritt darstellen, um am Ende mit der Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung doch genau jenen schwerwiegenden Eingriff in das verfassungsmäßige Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme vorzunehmen, den das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 beim Verbot der Online-Überwachung feststellte.
Das Verschweigen und Ausnutzen von technischen Sicherheitslücken nimmt Schäden an kritischer Infrastruktur billigend in Kauf, um von staatlicher Seite an sämtliche Informationen auf Computern, Smartphones und Tablets heranzukommen. Statt die für das Ausspähen genutzten Sicherheitslücken unverzüglich den Herstellern von Hard- und Software zu melden, um die Sicherheit aller Bürger im Internet zu erhöhen, sollen sie für Hintertüren genutzt werden. Wozu das führen kann, wurde unlängst durch Wannacry bekannt. Nachdem die NSA die zugrundeliegende Lücke fünf Jahre „genutzt“ hat, richteten Kriminelle damit weltweit enormen Schaden an.
Es bleibt abzuwarten, wie im Landtagswahljahr die Basis der hessischen Grünen ihre Fraktion einfängt, die sich im Kern gegen ihren LMV-Beschluss wendet.