Auf gulli.com erschien am Wochenende eine Artikelreihe die sich mit den Geschäftspraktiken der Firmen Davenport Lyons, DigiProtect und der Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner auseinandersetzt. Die Artikel beleuchten detailliert, wie vollkommen ohne finanzielles Risiko für die Beteiligten Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden können.
„März diesen Jahres bekam die Redaktion von gulli.com interne Unterlagen zugeschickt, die das Zusammenspiel von Davenport Lyons, DigiProtect und der Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner beleuchten. Einen derart detaillierten Einblick in die Welt der Abmahnungen gab es noch niemals zuvor!“, so Uwe Schneider, Vorsitzender der Piratenpartei Hessen. „Es ist erschreckend, wie hier geltendes Recht bis an seine Grenzen gedehnt wird, um risikofrei abzukassieren. Hier bedarf es rascher Reformen. Die Deckelung der Abmahnkosten auf 100€ in einem einfachen Fall war, wie von uns Piraten schon immer betont wurde, ein absolut untaugliches Feigenblatt!“
In immer gleich lautenden Anschreiben aus Textbausteinen wird von der abmahnenden Kanzlei behauptet, für die Rechteinhaber entstünden Kosten für die Rechtsverfolgung und aus diesem Grund müsse der Abgemahnte eine Pauschale von ca. 450 Euro zahlen. Sollte er nicht auf die Forderung eingehen, wird ihm mit einem Prozeß und erhöhten Rechtsanwaltskosten, diesmal berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, gedroht.
Tatsache ist aber, wie die veröffentlichten Dokumente belegen, dass die Rechteinhaber von der Firma DigiProtect und der Kanzlei Kornmeier zugesagt bekommen, dass ihnen im Falle einer erfolglosen Abmahnung keine Kosten entstehen. Es wird ihnen quasi ein Rundum-Sorglos-Paket versprochen. Dies ergibt sich sehr deutlich aus dem beigefügten Papieren, insbesondere aus der Kommunikation zwischen Herrn Dr. Kornmeier und einem Kollegen der britischen Kanzlei Davenport Lyons. Dr. Kornmeier preist seinem englischen Kollegen das deutsche Geschäftsmodell´an und versucht damit, auch den englischen Markt zu erschließen.
Das ganze „Geschäftsmodell“ beschreibt Dr. Kornmeier zusammenfassend wörtlich:
„The whole project is a 'no cost'-project for the original right holders.”
(Übersetzt: „Das ganze Projekt ist ein „keine Kosten“-Projekt für den ursprünglichen Rechteinhaber“)
Hieraus ergibt sich eindeutig, dass gegenüber den Abgemahnten Anwaltskosten behauptet werden, die gar nicht entstehen. Im Falle der Erfolglosigkeit müssen die Rechteinhaber keinen einzigen Cent zahlen. Nach deutschem Recht muss der Abgemahnte aber genau die Kosten erstatten, die der Abmahner tatsächlich selbst zu tragen hat. Bekommt der Abmahner von seinen Rechtsvertretern aber Kostenfreiheit zugesagt, haben die Anwälte gar keinen Vergütungsanspruch, den der Abgemahnte im Wege der Aufwendungserstattung im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten hätte.
Auch Ralf Praschak, der stellvertretende Vorsitzende der hessischen Piraten findet hier sehr klare Worte: „Im Hinblick auf die hohe Anzahl der Abmahnungen und dem bekannten Umstand, dass ca. 30% der abgemahnten Filesharer sofort der Zahlungsaufforderung nachkommen, dürfte hier allein durch die Kanzlei Kornmeier ein Schaden in Höhe von etlichen 100.000 Euro, wenn nicht sogar Millionen Euro entstanden sein. Da sicherlich auch einige tausend Abmahnungen noch nicht erledigt sind, besteht die Gefahr weiterer Straftaten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!“
Die Piratenpartei fordert seit Jahren eine explizite Stärkung der Privatkopie und die vollständige Freigabe des nicht-kommerziellen Tauschens von Inhalten auch über das Internet, um Abmahnpraktiken wie diese unmöglich zu machen. Praschak bringt dies mit folgenden Worten auf den Punkt: „Es ist absurd, dass sich manche Rechteinhaber darauf verlegt haben, statt über das Vermarkten ihrer Künstler über das Abmahnen der Fans ihre Geschäfte zu finanzieren. Dem muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden!“
Ein ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Thomas Stadler zu den Vorwürfen ist ebenfalls bei gulli.com zu finden. Erste von DigiProtect abgemahnte fordern nun durch die sie vertretenden Anwälte von der Kanzlei Kornmeier explizite Erklärungen ein, dass keine Erfolgshonorare vereinbart wurden. Ebenso kann die Korrektheit der Vorwürfe als gegeben angesehen werden, da mittlerweile bei Rechtsanwalt Stadler auch eine Pressemitteilung von DigiProtect veröffentlicht wurde, in der keiner der Punkte abgestritten wurde.
Am Samstag, den 28. 11. 2009, findet am Luisenplatz in Darmstadt ein Flashmob gegen den Abmahnwahn statt.
Alle Artikel sind bei gulli.com abrufbar:
DigiProtect: Geld regiert die Abmahn-Welt?
Davenport Lyons: Wer ist Terence Tsang
DigiProtect: Action Points & Klagefreudigkeit
Der DigiProtect-Leak: Infos zur Artikelreihe
DigiProtect: Wurde Logistep abgezogen?
Die Quellen zur Artikelserie sind bei Wikileaks zu finden:
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Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte
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