Der Petitionsauschuss der Deutschen Bundetags hat folgende ePetition abgelehnt, da bereits thematisch ähnliche ePetitionen vorliegen würden. Leider wurde nicht mitgeteilt, welche diese sind und welche davon veröffentlicht werden. Diese Eingabe soll aber in die Prüfung miteinbezogen werden.
Petitions-Text:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Ausstieg aus dem "Atomausstieg" einem bundesweiten Volksentscheid zu unterwerfen.
Begründung:
Atomenergie ist kein Thema, für das es ein einfaches Für oder Wider gibt. Jeder Einzelne muss sich auf Basis einer persönlichen Abwägung zwischen Risiko, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit eine eigene Meinung zu diesem Themenkomplex bilden. Diese Interessenvermengung wird von keiner einzelnen Partei oder Interessengruppe zufriedenstellend repräsentiert. Daher muss über dieses Thema direkt vom Volk abgestimmt werden.
Mit der geplanten Energiewende stehen weitreichende Entscheidungen im Hinblick auf den Klimawandel und die Zukunft unserer Gesellschaft an. Sie ist mit Folgen verbunden, die letztlich wir alle tragen müssen: Ihre Auswirkungen sind sowohl technisch als auch finanziell und in Sicherheitsbelangen von großem Ausmaß. Abstimmungen durch Parlamente, welche in Zeitspannen von Legislaturperioden und Wahlen denken, sind hierfür ungeeignet. Es ist daher unbedingt notwendig, dem Bürger diese außerordentliche Entscheidung direkt zu übertragen.
Um dieser Entscheidung eine möglichst umfassende und fundierte Basis zu bieten, ist eine Offenlegung und unabhängige Prüfung aller Kosten- und Betriebsdaten im Bereich der Kernkraft der betroffenen Energie-Konzerne unabdingbar. Ebenso müssen die bisher von der öffentlichen Hand getragenen Kosten für Betrieb, Transport, Sicherung und Entsorgung ebenso wie für die Zukunft erwarteten Belastungen sowie Risikoabschätzungen und sicherheitsrelevante Studien öffentlich zugänglich gemacht werden.
Anschließend muss eine breit angelegte öffentliche und konstruktive Diskussion mit Sammlung von Pro- und Kontra-Argumenten geführt werden, z.B. nach Schweizer Vorbild. Zu erörtern sind Fragen zu Kraftwerkslaufzeiten, Gewinnen und Besteuerung derselben, Sicherheit des Betriebs, die Zeitspanne der Endlagerung von radioaktivem Müll samt Rückbau der Kraftwerke, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Rohstoffverfügbarkeit und -förderung.
Zur Zeit sind Volksentscheide auf Bundesebene bis auf zwei spezielle Ausnahmen nicht vorgesehen [Siehe Artikel 29 & 146 GG oder die Erklärungen zu Volksentscheid bei Wikipedia]. Dies stellt einen eklatanten Mangel der demokratischen Beteiligungsrechte dar. Auf EU- und Landesebene sind Volksentscheide bereits jetzt möglich. Im Hinblick auf die Tragweite der Entscheidung zeigt diese Petition eine historische Gelegenheit auf, das Grundgesetzes auf Bundesebene um diesen Aspekt der demokratischen Mitbestimmung zu erweitern.
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