„Es handelt sich nicht um zwei, drei oder vier, sondern um sechs Maultaschen.“ So die Richterin zur Bestätigung des Urteils. Genau. Und nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wird einem die Regel, dass man Essen der Pflegebedürftigen nicht mit nach Hause nehmen darf, sondern in den Müll schmeißen muss, ja hoffentlich in Fleisch und Blut übergegangen sein, oder?
Häuft sich dieser Tage. Die Kündigungswelle wegen Nichtigkeiten meine ich. Vor einer Woche der Fall der Sekretärin, die sich am Buffet bediente, im Januar 2008 verlor eine seit 31 Jahren im Betrieb angestellte Supermarktkassiererin den Job wegen angeblicher Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30EUR, und vor gut einem Jahr mussten zwei Backwarenfachverkäufer für den Verzehr von Brotaufstrich im Wert von 10Cent gehen.
Klingt fast als sollten wir auf etwas vorbereitet werden. Deutschlands Arbeitgeber haben ein großzügiges Herz. Aber wehe dieses wird ausnutzt. Man muss ja froh sein, wenn man Arbeit hat. Von wegen mal eben ins Internet und die Weihnachtsgeschenke vom Bürostuhl aus besorgt. Hat sich. Ab sofort gibt’s kein Pardon mehr. Arbeitswillige gibt es schließlich genug.
Nach eigenen Angaben sei es im Altersheim Gang und Gäbe gewesen, sich von übrig gebliebenem Essen der Patienten etwas mit nach Hause zu nehmen. Warum auch nicht? Landet das Essen doch sonst im Müll. Das angeblich zerrüttete Vertrauensverhältnis ist demnach wohl kaum der wahre Grund. Eher die Tatsache, dass die Dame schon 58 ist. Und eine Abfindung von 18.000.-EUR für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betrieb vorher abgelehnt hatte.
Während gut bezahlte Manager vom Vorstand in den Aufsichtsrat wechseln, gehen Altenpflegerinnen gleich in den Vorruhestand. Voller Lohnausgleich inklusive. Bedeutet den Verlust aller bis dato angesammelten Werte und Altersarmut. Dann doch lieber gleich die Lockerung des Kündigungsschutzes. Sollen schließlich alle gleich viel Angst um den Arbeitsplatz haben dürfen. Junge wie Alte. Gradlinige Karriereverläufe. Nur was für Weicheier!
Sozialschmarotzer, Arbeitsplatzwegnehmer, Dumpinglohnarbeiter, Dem-Staat-auf-der-Tasche-Lieger, Arbeitsunwilliger. Und nun auch noch Arbeitsplatzbewustriskierer. Wurde auch Zeit für ein neues entartetes Bild, das uns die Kostbarkeit unseres menschlichen Daseins in Erinnerung rufen soll. Ora et labora. Warum Oliver Geissen abgesetzt werden soll, ist mir völlig schleierhaft. Bietet die neue Sorte Mensch doch Stoff für mindestens 30 weitere Folgen.
Willkommen in der Wirklichkeit.
Kommentare
Wo ist der Schaden des Arbeitgebers?
Da hast Du etwas sehr treffend auf den Punkt gebracht, vor allem die Altersproblematik. Dazu noch zwei Gedanken von mir:
Zum einen kommt bei dem Alter der entlassenen Damen noch hinzu, dass ältere Mitarbeiter in aller Regel einfach mehr Lohn erhalten als jüngere. Da man diese älteren aber aufgrund der notwendigen Sozialauswahl bei einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung nicht loskriegt, um sie einfach so durch eine Jüngere zu ersetzen, muss man halt einen Weg finden, sie außerordentlich, fristlos zu kündigen. Und die Arbeitsgerichte nicken das alles schön ab.
Womit wir auch beim zweiten Punkt sind: Was zwingt eine Arbeitsrichterin eigentlich, so eine Kündigung für rechtens zu halten. Zwar stimmt es, dass das Bundesarbeitsgericht als höchste Instanz in diesen Fragen, Straftaten zum Nachteil eines Arbeitgebers als Grund für eine fristlose Kündigung anerkennt. Diese Rechtsprechung ist geleitet von der Überzeugung, dass Straftaten wie etwa Diebstahl oder Unterschlagung per se, also unabhängig von der Höhe des Schadens, weil das Vertrauensverhältnis durch solche Taten grundlegend gestört ist. Der Arbeitgeber könne danach nicht mehr das uneingeschränkte Vertrauen in den betreffenden Mitarbeiter haben.
Soweit ist die Linie der Gerichte dem Grunde nach zumindest verständlich. Wo aber ist Raum für die Annahme eines Diebstahls, einer Unterschlagung oder ähnlichem, wenn es sich um etwas handelt, dass - schon aus rechtlichen Gründen - nicht mehr weiterverwendet werden kann, das also streng genommen Müll ist. Die Maultasche hatte faktisch einen Wert von exakt € 0,00, es ist keinerlei Schaden entstanden, es liegt keine Straftat vor und wo ein Vertrauen des Arbeitgebers bestehen soll, dass seine Mitarbeiter keinen Müll mit nach Hause nehmen, kann mir keiner erklären. Da stellt sich meines Erachtens schon die Frage nach der sozialen Kompetenz der Richter, die solche Entscheidungen treffen. Die übrigens selbst in aller Regel weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer jemals tätig waren, dennoch über das Verhältnis beider entscheiden und das dann auch noch in dieser Weise.
Übrigens: Ich selbst bin Arbeitgeber.
Gruß
Emanuel
Der Schaden ist..
zweifelsohne ist soetwas unmenschlich. Es ist auch traurig das sich Arbeitgeber solcher perfiden Methoden bedienen müssen um jemanden loszuwerden. Ein Arbeitgeber muss problemlos Leute kündigen können die nicht angemessene Leistung erbringen. Es wäre sicherlich auch gut wenn man Gehälter nicht nur erhöhen sondern auch erniedrigen könnte - und Arbeitslosengeld muss dann auch gezahlt werden wenn man selbst gekündigt hat.
Das Problem mit dem Essen ist aber zum einen eine hygienische Sache ich hoffe nicht das die Dame aus Geldnot sich am Müll bediehnt hat sondern sie es einfach zu schade fand es wegzuwerfen - Ich will nicht wissen wieviele keime sich dort schon gebildet hatten - Bei Fastfood Ketten dürfen zb Waren die über eine gewisse Zeit warm liegt bzw. sobald sie auf dem Tresen waren, nicht mehr weiterverwendet werden --> also ab in die Mülltonne. Wenn Mitarbeiter sich nun bedienen dürften ist die Gefahr sehr gross das mehr Ware "weggeschmissen" wird als eigentlich notwendig. Grade im Pflege Umfeld ist es ohnehin schon katastrophal, allein was die Methoden angeht, da weiterbildung unter den "alten" kaum praktiziert wird und neue Methoden kein Umsetzung erfahren - Wenn Sich nun jeder am Essen bedienen darf so halte ich es für durchaus möglich das der nächste Pflegefall nurnoch 2 statt 3 Maultaschen auf seinem Teller findet. Im Normalfall hätte man bei sowas eine Abmahnung ausgestellt -- aber offensichtlich ging es ja nur drum die Frau loszuwerden.
Gruß
Jack
Es wäre sicherlich auch gut
Es wäre sicherlich auch gut wenn man Gehälter nicht nur erhöhen sondern auch erniedrigen könnte - und Arbeitslosengeld muss dann auch purchase essay gezahlt werden wenn man selbst gekündigt hat.