Offener Brief - Veröffentlicht am 24. Juli 2010

Offener Brief - Veröffentlicht am 21. Juli 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit mehr als zwei Jahren verhandeln Staaten und Staatenbünde unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das Handelsabkommen ACTA, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Nur gelegentlich sickern inoffiziell Zwischenergebnisse oder vermeintliche Zwischenergebnisse durch. Erst jüngst hat das Europäische Parlament diese Vorgehensweise kritisiert und gefordert, die Parlamente über den jeweiligen Verhandlungsstand zu informieren. Zu den ACTA-Verhandlungen stellen wir Ihnen im folgenden einige Fragen und bitten Sie um Antworten.
Was sind die Gründe für die Geheimhaltung der ACTA-Verhandlungen? Geheimhaltung ist dann sinnvoll, wenn man eine Strategie plant und seine Gegner darüber im Unklaren lassen will. Die Geheimverhandlungen sind also Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber der Öffentlichkeit, in deren Interesse Sie handeln sollen.
Gleichzeitig begegnen Sie jeglicher Kritik seitens der Bürgerbewegungen mit Unverständnis. Sie zeigen sich verwundert über die Bedenken, die durch die intransparente Verhandlungsführung und das Durchsickern ungesicherter Informationen erst geschürt werden.
Mit seinem Urteil vom 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht §§ 113a und 113b TKG sowie § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO (soweit danach Verkehrsdaten nach den vorgannnten Vorschriften erhoben werden dürfen) für verfassungswidrig und insoweit nichtig befunden. Dieses Urteil ist auch und gerade bei Piraten auf unterschiedliche Resonanz gestoßen.
Zunächst überwog die Freude über die Tatsache, dass das BVerfG die besagten Normen nicht nur für verfassungswidrig, sondern darüber hinaus sogar für nichtig erklärt hatte. Nach der Auseinandersetzung mit den veröffentlichten Leitsätzen der Entscheidung folgte der spontanen Freude eine erste Ernüchterung: Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter sei demnach nicht schlechthin mit Art. 10 GG unvereinbar. Der naheliegende Schluss: Das BVerfG habe die Vorratsdatenspeicherung an sich für zulässig erklärt, lediglich in der konkreten Ausgestaltung seien die angegriffenen Normen verfassungswidrig. Zudem habe das Gericht dem Gesetzgeber einen Leitfaden an die Hand gegeben, wie er die Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ausgestalten könne. Nun brauche die Bundesregierung nur noch die Vorgaben umzusetzen. Karlsruhe habe uns daher Steine statt Brot gegeben.
Demgegenüber komme ich zu folgender Einschätzung des Urteils:
Politische Parteien werden mit Schlagworten beschrieben. Die SPD ist die "Arbeiterpartei", die CSU gilt als Partei der Bayern. Und seitdem ich mich für Politik interessiere heißt es von der FDP, sie sei die "Klientelpartei" der Besserverdienenden.
All das sind Klischees, zweifelsohne. Und Klischees haben einen Vorteil: Sie sind plakativ und praktisch. Plakativ, weil sie mit einem oder wenigen Worten komplexe Sachverhalte zusammenfassen, worin letztlich auch ihr praktischer Nutzen liegt. Ob das so Vermittelte den Tatsachen entspricht ist dabei oftmals zweifelhaft. Aber gerade in der Politik scheinen Wahrheiten ja oftmals weit weniger wichtig als das Bild, das nach außen gezeichnet wird.
Warum die Organisation eines Parteitages für alle Piraten so schwer fällt
Wir Piraten haben einige Stärken, dazu gehören Dezentralisierung und Mitmachkultur. Leider sind diese Stärken bezogen auf die innerparteiliche Organisation unsere größten Schwächen, denn sie erschweren, ja möglicherweise verhindern es sogar, brauchbare Lösungen für die Mitbestimmung zu finden. Dann gibt es noch die einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben für Parteien wie das Recht auf geheime und persönliche Vorstandswahlen und schon stehen wir vor Riesenproblemen.
„Es handelt sich nicht um zwei, drei oder vier, sondern um sechs Maultaschen.“ So die Richterin zur Bestätigung des Urteils. Genau. Und nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wird einem die Regel, dass man Essen der Pflegebedürftigen nicht mit nach Hause nehmen darf, sondern in den Müll schmeißen muss, ja hoffentlich in Fleisch und Blut übergegangen sein, oder?
Häuft sich dieser Tage. Die Kündigungswelle wegen Nichtigkeiten meine ich. Vor einer Woche der Fall der Sekretärin, die sich am Buffet bediente, im Januar 2008 verlor eine seit 31 Jahren im Betrieb angestellte Supermarktkassiererin den Job wegen angeblicher Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30EUR, und vor gut einem Jahr mussten zwei Backwarenfachverkäufer für den Verzehr von Brotaufstrich im Wert von 10Cent gehen.
Klingt fast als sollten wir auf etwas vorbereitet werden. Deutschlands Arbeitgeber haben ein großzügiges Herz. Aber wehe dieses wird ausnutzt. Man muss ja froh sein, wenn man Arbeit hat. Von wegen mal eben ins Internet und die Weihnachtsgeschenke vom Bürostuhl aus besorgt. Hat sich. Ab sofort gibt’s kein Pardon mehr. Arbeitswillige gibt es schließlich genug.
Nach eigenen Angaben sei es im Altersheim Gang und Gäbe gewesen, sich von übrig gebliebenem Essen der Patienten etwas mit nach Hause zu nehmen. Warum auch nicht? Landet das Essen doch sonst im Müll. Das angeblich zerrüttete Vertrauensverhältnis ist demnach wohl kaum der wahre Grund. Eher die Tatsache, dass die Dame schon 58 ist. Und eine Abfindung von 18.000.-EUR für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betrieb vorher abgelehnt hatte.