Ein Piratengedanke von Jörg Sobek
Aus den frühen Diskussionen über Urheberrecht im Internetzeitalter hat die Piratenpartei in wenigen Jahren einen umfassenden Ansatz für eine moderne Demokratie entwickelt.
Dazu gehören in erster Linie die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen und mehr Mitsprachemöglichkeiten. Oft waren Skandale nötig,um die Bedeutung für jeden einzelnen Bürger zu verdeutlichen. Ob Kohl'schesSpendensystem, Konzerne, die in Ministerien an Gesetzestexten mitschreiben oder die hausgemachte Bankenkrise: Selbstherrlichkeit, Korruption und Dummheit lassen sich nur verhindern, wenn weitgehende Transparenz besteht.Nur so können sich Abgeordnete wie Bürger ein fundiertes Urteil bilden. Gute Lösungen sollen eine Chance haben - egal wer sie vorbringt - und schlechte sollen frühzeitig entlarvt werden.
Ein Piratengedanke von Jens Fricke
Als ich 2009 zum ersten Mal in meinem Leben in eine Partei eintrat, fand ich dort Menschen vor, deren gemeinsam erklärtes Ziel es war, die Freiheit unserer Gesellschaft vor dem drohenden Verfall zu bewahren. Es gab nichts zu gewinnen, keine Visistenkarten, keine Pöstchen, keine Bildchen auf der dritten Seite irgendeiner Lokalzeitung. Aber massenhaft Motivation.
Gestern hat der Bundesrat das bereits vor einigen Wochen vom Bundestag abgesegnete Gesetzesvorhaben mit dem sperrigen Namen "Bestandsdatenauskunft" verabschiedet. Noch vor einigen Jahren oder Monaten seid ihr mit uns zusammen wegen unzumutbarer Vorhaben wie Vorratsdatenspeicherung, Zensurgesetz oder ACTA auf die Straße gegangen oder habt das Netz mobil und die deutsche Politik verrückt gemacht.
Ein Piratengedanke von Bernd Preißmann
Heute Mitt
ag war die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum Hessischen Transparenzgesetz (HessTG) [1] eingebracht von der SPD. Neben der Tatsache, dass es sich dabei eigentlich “nur” um ein Informationsfreiheitsgesetz handelt, statt um ein wirkliches Transparenzgesetz (siehe letzten Absatz), war die Debatte um diesen Entwurf ziemlich unterirdisch.
In der Debatte kam auch Boris Rhein zur Sprache. Er nannte das Gesetz “Vorratsdatenverarbeitung” und dass es sogar ihm bei diesem Gesetzesvorhaben “schütteln würde” [2]. Aber der Reihe nach. Worum geht es bei diesem Gesetz überhaupt:
Daten und Informationen, die in der Verwaltung anfallen, sollen auf Anfrage veröffentlicht werden und das möglichst kostenfrei oder kostengünstig. Diese Daten fallen bei der Verwaltung sowieso an. Darunter fallen zum Beispiel Verträge mit Firmen, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden. Persönliche Daten, die einen besonderen Schutz genießen, sind von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.
Ein Piratengedanke von Julitschka
Vorgestern bin ich über einen Spiegelartikel gestolpert, der berichtet wie eine russische Studentin von Polizisten brachial aus einem Zug befördert wurde, weil sie sich nicht so ausweisen konnte wie es üblich ist. Sie hatte einen gültigen Fahrschein und wollte bis zu ihrer Zielstation weiter fahren und dort die Angelegenheit klären lassen. Sie hatte offensichtlich Angst vor der Polizei und ihren Methoden. Ich verlinke #ausgründen den Spiegelblogpost dazu nicht.
Was mich an dieser Geschichte so dermaßen wütend macht ist, dass sie für mich persönlich der Tropfen ist, der das Fass zum überlaufen bringt. Ich bin kein Mensch, den man leicht aus der Fassung bringt, oder der sich schnell emotional instrumentalisieren lässt. Ich habe auch etwas gegen Heulsusenpolitik. Aber was mir allein das vergangene Jahr zeigt ist, dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben, wie ich ihn für mich definiere.
Ein Piratengedanke von Kristos Thingilouthis
Weltweit gibt es drei bekannte Ratingagenturen, die deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen als ihnen zusteht. Moody's, Standard & Poor's und Fitch Ratings wurden 1975 von der US-Bankenaufsichtsbehörde als Ratingagenturen zugelassen. Diese drei - ausschließlich auf Profit ausgelegten Unternehmen - bestimmen über Gedeih und Verderb ganzer Staaten, indem sie wen? nach eigenen Regeln deren Fähigkeit bewerten, Kredite zurück zu zahlen.
Kristos Thingilouthis
Ein Piratengedanke von Christian Hufgard
Eines muss ich zugeben: Ich bin Jahr für Jahr erneut erstaunt über die hitzigen Debatten, die sich zu Karfreitag rund um das hessische Feiertagsgesetz entladen. Zur Klarstellung möchte ich eines vorwegschicken: Das Hessische Feiertagsgesetz stammt aus dem Jahr 1971 und verstösst gegen die grundgesetzliche Trennung von Staat und Kirche. Hier werden zwei Religionsgemeinschaften Sonderrechte eingeräumt und bürgerliche Freiheiten eingeschränkt. Auch widerspricht das Tanzverbot jeglicher gelebten Realität, was sich auch darin beweist, dass in zahlreichen Gemeinden und Städten die Ordnungsämter beide Augen und Ohren zudrücken, um die Bevölkerung nicht vollkommen zu vergrätzen. Somit stellen sie sich selber über das Gesetz, zu dessen Einhaltung sie verpflichtet sind.