Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, lang lebe die Vorratsdatenspeicherung. Spätestens als bei der Verlesung des VDS-Urteils das Wort 'nichtig' fiel, brach bei den Bürgerrechtlern der Jubel aus, jedoch folgte schon bald die Ernüchterung, als die Urteilsbegründung eine Anleitung darstellte, wie man die VDS grundgesetzkonform durchführen könne. Entsprechend viele unterschiedliche Reaktionen gab es, ich habe mich nur auf wenige Konzentriert, darin sind aber auch weitergehende Presseschauen enthalten.
Ein Gutes hat das Urteil aber doch: Die Vorratsdaten müssen gelöscht und dürfen nicht verwendet werden. Bis auf weiteres kann man also wieder einigermaßen unbefangen telefonieren.
Selbstverständlich gab es noch anderes diese Woche (Steuer-CD, ELENA, etc.).
"Das Urteil war ein glasklares Signal nach Berlin und nach Brüssel. Ein verdachtsloses Bespitzeln aller in Europa lebenden Menschen ist nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar", kommentiert Ralf Praschak, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Hessen, die Entscheidung aus Karlsruhe.
Meistverfolgtes Thema diese Woche war wohl Franziska Heines Auftritt vor dem Petitionsausschuss gegen die Internetsperren. Besonders in der Union haben nicht alle haben verstanden, worum es da geht, das zeigt auch die Bundestagsdebatte zum Thema am Donnerstag. Beide Termine konnten ausführlich per Twitter verfolgt werden und sind auch entsprechend in Blogs kommentiert.
Und dann gibt es ja noch die Vorwürfe, dass Politiker stundenweise gebucht werden können, ein Problem, das offensichtlich nicht nur Rüttgers oder die CDU betrifft, sondern parteiübergreifend gängige Praxis ist.
Heute fand vor der Staatskanzlei in Wiesbaden eine Demonstration der Piratenpartei Hessen statt. Mehrere Stunden lang informierten die Piraten trotz Nieselregens Passanten über die geplanten Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und deren Auswirkungen. Die Piratenpartei kritisiert an dem Vertragsentwurf, dass hiermit der Zensur - wie schon mit dem Zugangserschwerungsgesetz - Tür und Tor geöffnet werden könne.
Update: Der aktuellen Arbeitsentwurf des JMStv wurde der Piratenpartei wie versprochen zugeschickt und im Wiki veröffentlicht.
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In Fulda wird zurzeit darüber diskutiert, im beliebten Kneipenviertel eine Kameraüberwachung zu installieren - trotz rückläufiger Zahlen von Straftaten im Stadtgebiet. Die Piratenpartei Hessen kritisiert diese Pläne auf das schärfste und fordert Bürgermeister Dr.Wolfgang Dippel (CDU) auf, sich nicht gegen den Rat von Experten zu stellen. Die Ergebnisse einer englischen Studie, die unter der Leitung von Professor Martin Gill, im Auftrag des britischen Innenministeriums durchgeführt wurde, belegen das eine Videoüberwachung nicht für mehr Sicherheit sorgt.
Am 24. Februar 2010 soll der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Rundfunkkommission vorgelegt, und dann am 25. März 2010 bei der Konferenz der Regierungschefs der Länder abgesegnet werden. Nach Meinung der Piratenpartei Hessen soll mit diesem Vertrag das umgesetzt werden, was mit dem Stopp-Schilder-Gesetz begann: Der Aufbau einer Zensurinfrastruktur für das Internet. Die Piratenpartei lehnt dies entschieden ab und wird im Rahmen einer Mahnwache am 23.02.2010 vor der Staatskanzlei in Wiesbaden dagegen protestieren.
Wer hätte das gedacht: Horst Köhler unterschreibt das Zensurerleichterungsgesetz, weil es keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken vorlägen. Dabei hat Franziska Heine am Montag Gelegenheit, Ihre Bedenken vor dem Petitionsausschuß vorzutragen.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll ebenfalls nächste Woche abgeschlossen werden, obwohl es auch da noch umfassende Bedenken gibt.
Vorratsdaten ermöglichen, dass Bewegungsmuster nicht nur der Vergangenheit erfasst werden, sondern für die Zukunft vorhergesagt werden können, Herr Rüttgers prostituiert sich für 6.000 Euro und in Amerika werden Schüler per Webcam von Ihrer eigenen Schule überwacht. Das alles und noch viel mehr könnt Ihr wieder hier nachlesen.

Bundespräsident Horst Köhler hat heute das als Zugangserschwerungsgesetz bezeichnete Zensurgesetz unterzeichnet. Auf seiner Webseite verkündet ein Text schlicht:
Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.